1. Grundprinzipien des Pressekodex
- Wahrhaftigkeit:
Nur gesicherte Fakten veröffentlichen; Gerüchte und Spekulationen klar als solche kennzeichnen.
- Unabhängigkeit:
Keine Gefälligkeiten oder Bestechungsversuche annehmen, die die Berichterstattung beeinflussen könnten.
- Schutz der Informant:innen:
Anonymitätswahrung bei Quellen, die in Notlagen, rechtlich oder persönlich gefährdet sind.
- Korrekturpflicht:
Irrtümer sofort und deutlich kenntlich korrigieren, mit einem Hinweis auf Art und Datum der Änderung.
2. Spezielle Regeln an Einsatzstellen
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Schutz der Opfer und Zeugen:
Gesichter und persönliche Daten nur nach ausdrücklicher Zustimmung zeigen oder konsequent verpixeln.
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Neutralität:
Wertende Formulierungen vermeiden („wir waren schockiert…“), sachlich und unparteiisch berichten.
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Respekt vor Einsatzkräften:
Aktive Einsätze nicht stören; vor Ort Rücksprache mit der Einsatzleitung halten.
3. Quellenangabe & Zitatrecht
- Interviews nur mit ausdrücklicher Einverständniserklärung aufzeichnen.
- O‑Töne in Anführungszeichen zitieren und die Quelle nennen.
- Vor Abdruck von Stellungnahmen immer die Freigabe durch die interviewte Person einholen.
4. Umgang mit Bildern & Aufnahmen
- Fotos und Videos nur aus freigegebenen Bereichen aufnehmen; Einsatzkräfte um Erlaubnis bitten.
- Verletzte oder Minderjährige nur mit schriftlicher Genehmigung zeigen.
- Drohnenaufnahmen nur nach Rücksprache und mit Genehmigung einsetzen.
5. Datenschutz & DSGVO
- Sensible personenbezogene Daten (z. B. Gesundheitsdaten) nicht ungeschützt veröffentlichen.
- Erhobene Kontakt- oder Nutzungsdaten gemäß DSGVO aufbewahren, verschlüsseln und ausschließlich für journalistische Zwecke nutzen.