Blaulichtreport Lausitz

Pressekodex

1. Grundprinzipien des Pressekodex

  • Wahrhaftigkeit: Nur gesicherte Fakten veröffentlichen; Gerüchte und Spekulationen klar als solche kennzeichnen.
  • Unabhängigkeit: Keine Gefälligkeiten oder Bestechungsversuche annehmen, die die Berichterstattung beeinflussen könnten.
  • Schutz der Informant:innen: Anonymitätswahrung bei Quellen, die in Notlagen, rechtlich oder persönlich gefährdet sind.
  • Korrekturpflicht: Irrtümer sofort und deutlich kenntlich korrigieren, mit einem Hinweis auf Art und Datum der Änderung.

2. Spezielle Regeln an Einsatzstellen

  1. Schutz der Opfer und Zeugen: Gesichter und persönliche Daten nur nach ausdrücklicher Zustimmung zeigen oder konsequent verpixeln.
  2. Neutralität: Wertende Formulierungen vermeiden („wir waren schockiert…“), sachlich und unparteiisch berichten.
  3. Respekt vor Einsatzkräften: Aktive Einsätze nicht stören; vor Ort Rücksprache mit der Einsatzleitung halten.

3. Quellenangabe & Zitatrecht

  • Interviews nur mit ausdrücklicher Einverständniserklärung aufzeichnen.
  • O‑Töne in Anführungszeichen zitieren und die Quelle nennen.
  • Vor Abdruck von Stellungnahmen immer die Freigabe durch die interviewte Person einholen.

4. Umgang mit Bildern & Aufnahmen

  • Fotos und Videos nur aus freigegebenen Bereichen aufnehmen; Einsatzkräfte um Erlaubnis bitten.
  • Verletzte oder Minderjährige nur mit schriftlicher Genehmigung zeigen.
  • Drohnenaufnahmen nur nach Rücksprache und mit Genehmigung einsetzen.

5. Datenschutz & DSGVO

  • Sensible personenbezogene Daten (z. B. Gesundheitsdaten) nicht ungeschützt veröffentlichen.
  • Erhobene Kontakt- oder Nutzungsdaten gemäß DSGVO aufbewahren, verschlüsseln und ausschließlich für journalistische Zwecke nutzen.

Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2025

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